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   VGH Bayern, 20.07.2012 - 13a B 10.30139   

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https://dejure.org/2012,25049
VGH Bayern, 20.07.2012 - 13a B 10.30139 (https://dejure.org/2012,25049)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.07.2012 - 13a B 10.30139 (https://dejure.org/2012,25049)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Juli 2012 - 13a B 10.30139 (https://dejure.org/2012,25049)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylrecht Irak; erhebliche Gefahr für Leib oder Leben; ehemaliger Streifenpolizist; Gefahrendichte in Tamim/Kirkuk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2012 - 13a B 10.30139
    Liegen keine gefahrerhöhenden persönlichen Umstände vor, ist ein besonders hohes Niveau willkürlicher Gewalt erforderlich (BVerwG vom 17.11.2011 NVwZ 2012, 454 und vom 27.4.2010 BVerwGE 136, 360 RdNr. 33).

    In jedem Fall setzt § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG für die Annahme einer erheblichen individuellen Gefahr voraus, dass dem Betroffenen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit ein Schaden an den Rechtsgütern Leib oder Leben droht (BVerwG vom 17.11.2011 a.a.O. RdNr. 18).

    Eine Individualisierung tritt auch nicht ausnahmsweise durch eine außergewöhnliche Situation in der Heimatprovinz des Klägers, Tamim, ein, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet wäre, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (BVerwG vom 17.11.2011 a.a.O. und vom 14.7.2009 BVerwGE 134, 188 RdNrn. 13 und 15 mit Verweis auf EuGH vom 17.2.2009 NVwZ 2009, 705).

    Dieser erschwerende Umstand ist hier aber nicht ausschlaggebend, weil die oben ermittelte Größenordnung des Risikos eines dem Kläger drohenden Schadens weit von der Schwelle der beachtlichen Wahrscheinlichkeit einer erheblichen individuellen Gefahr entfernt ist (BVerwG vom 17.11.2011 a.a.O. RdNr. 23).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2012 - 13a B 10.30139
    Liegen keine gefahrerhöhenden persönlichen Umstände vor, ist ein besonders hohes Niveau willkürlicher Gewalt erforderlich (BVerwG vom 17.11.2011 NVwZ 2012, 454 und vom 27.4.2010 BVerwGE 136, 360 RdNr. 33).

    Da beim Kläger nach obigen Feststellungen keine gefahrerhöhenden persönlichen Umstände vorliegen, wäre ein besonders hohes Niveau willkürlicher Gewalt erforderlich (BVerwG vom 27.4.2010 BVerwGE 136, 360 RdNr. 33).

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2012 - 13a B 10.30139
    Bezüglich der Gefahrendichte ist auf die jeweilige Herkunftsregion abzustellen, in die ein Kläger typischerweise zurückkehren wird (BVerwG vom 14.7.2009 BVerwGE 134, 188 = NVwZ 2010, 196 RdNr. 17).

    Eine Individualisierung tritt auch nicht ausnahmsweise durch eine außergewöhnliche Situation in der Heimatprovinz des Klägers, Tamim, ein, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet wäre, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (BVerwG vom 17.11.2011 a.a.O. und vom 14.7.2009 BVerwGE 134, 188 RdNrn. 13 und 15 mit Verweis auf EuGH vom 17.2.2009 NVwZ 2009, 705).

  • OVG Saarland, 16.09.2011 - 3 A 352/09

    Keine Gruppenverfolgung von Sunniten und Kurden im Irak; krankheitsbezogenes

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2012 - 13a B 10.30139
    Die hier vertretene Einschätzung der Gefahrenlage in Kirkuk entspricht der Rechtsprechung anderer Verwaltungsgerichtshöfe und Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG NW vom 29.10.2010 Az. 9 A 3642/06.A ; VGH BW vom 4.8.2011 Az. A 2 S 1381/11 ; OVG Saarl vom 16.9.2011 Az. 3 A 352/09 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2010 - 9 A 3642/06

    Anerkennung irakischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit und

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2012 - 13a B 10.30139
    Die hier vertretene Einschätzung der Gefahrenlage in Kirkuk entspricht der Rechtsprechung anderer Verwaltungsgerichtshöfe und Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG NW vom 29.10.2010 Az. 9 A 3642/06.A ; VGH BW vom 4.8.2011 Az. A 2 S 1381/11 ; OVG Saarl vom 16.9.2011 Az. 3 A 352/09 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2011 - A 2 S 1381/11

    Keine Gruppenverfolgung von Irakern turkmenischer Volkszugehörigkeit in Kirkuk

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2012 - 13a B 10.30139
    Die hier vertretene Einschätzung der Gefahrenlage in Kirkuk entspricht der Rechtsprechung anderer Verwaltungsgerichtshöfe und Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG NW vom 29.10.2010 Az. 9 A 3642/06.A ; VGH BW vom 4.8.2011 Az. A 2 S 1381/11 ; OVG Saarl vom 16.9.2011 Az. 3 A 352/09 ).
  • VGH Bayern, 28.12.2011 - 13a B 11.30285

    Kein Flüchtlings- oder Abschiebungsschutz für ehemaligen Nationalgardisten und

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2012 - 13a B 10.30139
    Da der Kläger als Kurde und Sunnit in Kirkuk einer Gruppe der Mehrheitsbevölkerung angehört, gibt es hier auch nicht etwa das möglicherweise gefahrerhöhende Moment der ethnischen oder religiösen Minorität bei kleinen Gruppen (vgl. BayVGH vom 28.11.2011 Az. 13a B 11.30285 ).
  • VG München, 08.02.2007 - M 4 K 06.50450
    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2012 - 13a B 10.30139
    Die hiergegen erhobene Klage wurde vom Verwaltungsgericht München mit rechtskräftigem Urteil vom 6. Februar 2007 abgewiesen (Az. M 4 K 06.50450).
  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2012 - 13a B 10.30139
    Eine Individualisierung tritt auch nicht ausnahmsweise durch eine außergewöhnliche Situation in der Heimatprovinz des Klägers, Tamim, ein, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet wäre, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (BVerwG vom 17.11.2011 a.a.O. und vom 14.7.2009 BVerwGE 134, 188 RdNrn. 13 und 15 mit Verweis auf EuGH vom 17.2.2009 NVwZ 2009, 705).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2012 - 13a B 10.30139
    Folglich entfällt dann die Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG (BVerwG vom 24.6.2008 BVerwGE 131, 198 = NVwZ 2008, 1241 RdNr. 30).
  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG;

  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

  • VGH Bayern, 30.04.2010 - 13a ZB 09.30290

    Asylrecht Irak; erhebliche individuelle Gefahr; ehemaliger Polizist

  • VG München, 27.12.2016 - M 4 K 16.31399

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für ehemaligen

    Für die vorliegende Fallkonstellation der untergeordneten Tätigkeit als Verkehrspolizisten gibt es nach den ausgewerteten Erkenntnisquellen keine Hinweise darauf, dass ein ehemaliger einfacher Polizist auch noch nach Jahren in das Visier von Aufständischen oder Terroristen geraten würde (vgl. hierzu auch VGH München, U. v. 20.7.2012 - 13a B 10.30139 - juris Rn. 24; U. v. 28.12.2011 - 13a B 11.30285 - juris Rn. 20).
  • VG Regensburg, 22.07.2020 - RO 3 K 16.30576

    Erfolgloser Asylantrag eines ehemaligen Polizisten aus Mosul/Irak

    Für die vorliegende Fallkonstellation der nach Rang und Verantwortung untergeordneten polizeilichen Tätigkeit gibt es nach den ausgewerteten Erkenntnisquellen keine Hinweise darauf, dass ein ehemaliger einfacher Polizist auch noch nach Jahren in das Visier von Aufständischen oder Terroristen geraten würde (vgl. auch BayVGH, U.v. 20.7.2012 - 13a B 10.30139 - juris Rn. 24; U. v. 28.12.2011 - 13a B 11.30285 - juris Rn. 20; VG München, U.v. 27.12.2016 - 4 K 16.31399 - juris).
  • VG Würzburg, 23.09.2014 - W 1 K 13.30116

    Wurde der subsidiäre Schutz nach § 4 Abs. 1 AsylVfG n.F. bzw. ein

    Liegen die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG demnach nicht vor, so hatte das Bundesamt gemäß §§ 51 Abs. 5, 48, 49 VwVfG nach pflichtgemäßem Ermessen über das Wiederaufgreifen des Verfahrens zu entscheiden; insoweit besteht ein Anspruch des Klägers auf ermessensfehlerfreie Entscheidung (BayVGH, U.v. 20.7.2012 - 13a B 10.30139 - juris Rn. 16; BVerwG, U.v. 21.3.2000 - 9 C 41/99 - BVerwGE 111, 77/82).
  • VG München, 15.12.2016 - M 4 K 16.31399

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für ehemaligen

    Für die vorliegende Fallkonstellation der untergeordneten Tätigkeit als Verkehrspolizisten gibt es nach den ausgewerteten Erkenntnisquellen keine Hinweise darauf, dass ein ehemaliger einfacher Polizist auch noch nach Jahren in das Visier von Aufständischen oder Terroristen geraten würde (vgl. hierzu auch VGH München, U. v. 20.7.2012 - 13a B 10.30139 - juris Rn. 24; U. v. 28.12.2011 - 13a B 11.30285 - juris Rn. 20).
  • VG Bayreuth, 14.03.2013 - B 3 K 13.30011

    Fluchtgeschichte (nicht glaubwürdig)

    In seiner aktuellen Entscheidung vom 20.07.2012 (Az. 13a B 10.30139 RdNr. 26 ff.) geht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof weiterhin davon aus, dass in der Provinz Tamim kein besonders hohes Niveau willkürlicher Gewalt - das ohne gefahrerhöhende persönliche Umstände erst zu einer Gefahr im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG führen kann - vorliegt:.
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